Die Gesetzgebung im internationalen Verkehrsrecht ist durch die Vielfalt des gesetzlichen Umfelds sehr komplex, vor allem für diejenigen, die keine fachliche Kenntnis der geltenden Regelungen haben. Darum möchten wir Ihnen einen kurzen Leitfaden bieten, um Ihnen ein besseres Verständnis der Formalitäten zur Zollabfertigung von Waren zu geben und einige der wesentlichen Aspekte in Bezug auf die neuesten Regelungen ansprechen.

Der erste wichtige Aspekt sind die Dokumente, die am Zoll vorgelegt werden müssen: Es gibt verschiedene Zolldokumente  und eine detaillierte Auflistung zur Hand zu haben, wenn man sich mit internationalem Warentransport beschäftigt, kann sehr nützlich sein. Bei zolltechnischen Prüfungen ist es wesentlich, sämtliche Dokumente vorweisen zu können, die verbindlich vorgeschrieben sind, um Strafen zu vermeiden. Die Umstellung auf EDV der administrativen Verfahren hat die Vorbereitung der Zolldokumente natürlich in gewissem Mass vereinfacht, vor allem dank des AEO-Systems, das alle  zugelassenen Wirtschaftsbeteiligte innerhalb der Europäischen Union erfasst.

Dieses System, das im Januar 2007 in der EU in Kraft getreten ist, garantiert den Wirtschaftsbeteiligten (d. h. Herstellern, Exporteuren, Frachtführern, Verwahrstellen, Zollagenten, Importeuren), die eine Anfrage daran richten, eine deutliche Vereinfachung der Zollverfahren: schnellere Abwicklung der Verfahren, Vereinfachung im Bereich der Sicherheit und ein besseres Verhältnis zu den Behörden und damit weniger zolltechnische Prüfungen.

Zu den wichtigsten Zolldokumenten gehört zuallererst die Handelsrechnung oder ein ihr gleichgestelltes Handelsdokument: Der Exporteur muss ein Bankdokument vorweisen können, das die erfolgte Zahlung des Verkaufs im Ausland belegt. Ausgenommen davon ist die kostenlose Lieferung von Waren – in diesem Fall wird eine sogenannte „Pro-forma-Rechnung“ ohne Zahlungsbetrag ausgestellt.

Diese Belege sind grundlegend, da sie die sichere Rückverfolgbarkeit des Werts der importierten Waren ermöglichen. Abgesehen davon, ob die Rechnung gemäss den Vorschriften des Landes des Lieferanten ausgestellt wurde, einige Angaben sind verpflichtend: Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, Gesamtbetrag und Ausstellungdatum der Rechnung.

Andere wichtige Angaben, die oft fehlen, sind die Rücknahmebedingungen und das Brutto- und Nettogewicht der Ware. Wichtig ist auch die Packliste (wenn die Sendungen mehrere Pakete/Kisten umfassen, z. B. bei einem Umzug): Anhand dieser Liste können die Zollbeamten den gesamten Inhalt der transportierten Ware/Güter prüfen. Es sei ebenfalls angemerkt, dass alle diese Dokumente vorzugsweise in Englisch ausgestellt werden sollten, um die internationalen Tätigkeiten zu erleichtern und Unklarheiten zu vermeiden.

Das Transportdokument oder Beförderungsdokument, das in Italien verpflichtend ist, ist auch auf internationaler Ebene vorgeschrieben und begleitet die Ware auf ihrem Transportweg, der verschiedene Transportarten umfassen kann (per Luft, See, Straße oder Schiene). Es gibt verschiedene Transportdokumente, die je nach den Vorschriften des Ausfuhrlands unterschiedlich sein können. Die häufigsten sind der Frachtbrief und der CMR-Frachtbrief (frz. „Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route“; dt. „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr“) oder ein anderes, den geltenden Gesetzen des Landes gleichgestelltes Dokument.

Ein besonderer Bestandteil der Zolldokumente sind die Ursprungszeugnisse, die bescheinigen, dass eine Ware vollständig im Ursprungsland hergestellt wurde, d. h. ohne dass Änderungen bzw. Veränderungen zwischen dem Abgangsland und dem Ankunftsland erfolgen. Diese Gegebenheit, die auf den ersten Blick banal erscheinen kann, ist umso wichtiger, wenn man an Halbfertigwaren, vor allem im Lebensmittelbereich denkt. Die am häufigsten verwendeten Dokumente sind das durchgehende Frachtpapier, mit dem die Beförderung vom Ausfuhrstaat durch Durchfuhrstaaten erfolgt. Des Weiteren die Bescheinigungen über die Nichtbehandlung, die normalerweise auch von den Behörden der Durchfuhrländer ausgestellt werden.

Wenn man vom Präferenzursprung eines Produkts spricht, dann meint man eine Bestätigung, die die angewendeten Zölle reduziert, die durch besondere Abkommen zustande kommen, die zwischen den Handelsländern vereinbart wurden. Einige Beispiele dafür sind die Bescheinigungen der Europäischen Union Eur1 (Zollbefreiungen oder -ermässigungen für Produkte mit Ursprung in den EU-Ländern), FormA (Ermässigungen für Einfuhren aus Entwicklungsländern in die EU) und A.TR. (für die Türkei), die nachweisen, dass die Bedingungen für die bevorzugte Tarifbehandlung bestehen.

Diese drei Arten von Dokumenten (Handelsrechnung, Transportdokumente und Ursprungszeugnisse) sind die wichtigsten Unterlagen. Andere Dokumente, die für den internationalen Warentransport notwendig sein könnten, sind Begleitdokumente wie Gesundheitszeugnisse, tierärztliche Zeugnisse, Pflanzengesundheitszeugnisse und andere spezifische Dokumente für bestimmte verbrachte Warenkategorien (insbesondere natürlich landwirtschaftliche Erzeugnisse, Erzeugnisse tierischen Ursprungs und Lebensmittel im Allgemeinen), die belegen, dass die Normen für Hygiene und Gesundheit des Ursprung- und Bestimmungslandes eingehalten werden. Diese Dokumente sind ebenso wichtig, denn bei ihrem Fehlen wird der Zoll die Einfuhr der Ware verweigern.

Die Regelungen sind je nach Ursprungs- und Bestimmungsland unterschiedlich: Aus diesem Grund ist für eine erfolgreiche Abwicklung des internationalen Transports wichtig, sich umfassend zu informieren oder sich an Stellen zu wenden, die auf das Ausfüllen und die Übersetzung der Zolldokumente spezialisiert sind.

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