Wir stellen Ihnen Serviceleistungen für Zolllager zur Verfügung und wickeln für Sie alle zolltechnischen Angelegenheiten ab. Unser fachkundiges Team begleitet Sie in allen Phasen der Zwischenlagerung und garantiert Ihnen Sicherheit und Qualität.

Das Zolllager ist eine grundlegende Dienstleistung, um nicht besteuerte Waren vorübergehend einzulagern. Wir verfügen über von den Zollbehörden kontrollierte und genehmigte Lager zur Verwaltung von Nichtgemeinschaftswaren (die somit keinem Zoll unterliegen) und für Gemeinschaftsware, wenn dies von den EU-Regelungen vorgesehen ist. Als Nichterhebungsverfahren wird ein Verfahren bezeichnet, bei dem die Zahlung von Abgaben auf die gelagerte Ware ausgesetzt wird, was sich für das Unternehmen vorteilhaft auswirkt, da es die Zahlung bis zum Zeitpunkt der Ankunft am endgültigen Bestimmungsort aufschieben kann.

Wir bieten amtlich zugelassene Bereiche für die Verwaltung von Zolllagern und runden den Service mit der Bereitstellung von Umsatzsteuerlagern ab, durch die die Zahlung der Mehrwertsteuer für die eingelagerte Ware bis zu ihrer Auslagerung und ihrem Vertrieb ausgesetzt wird.

Was versteht man unter einem Zolllager?

Zollfreilager sind Warenlager, in denen unverzollte und unversteuerte Waren zwischengelagert werden können. Es handelt sich um Räumlichkeiten in denen zollpflichtige Waren gelagert, manipuliert und hergestellt werden können, ohne dass die Zollbehörden die normalerweise anfallenden Abgaben erheben. Damit Waren in das Lager gelangen können, müssen sie zollamtlich angemeldet werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass eine akkurate Bestandsaufzeichnung für die im Lager befindliche Ware geführt wird. Dieser Verpflichtung muss höchste Sorgfalt gewidmet werden, da sie die Grundlage für die zollamtliche Überwachung der Waren bildet. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt dazu, dass die Ware aus der zollamtlichen Überwachung entfernt wird, und die betreffende Person wird als Zollschuldner haftbar gemacht.

Was sind die Vorteile von Zolllagern?

Durch diese Dienstleistung haben Sie die Möglichkeit, Waren und Güter, die durch das Zollgebiet durchgeführt werden, einzulagern, ohne steuerpflichtig zu sein. Wenn jedoch die Ware im Zollgebiet vertrieben werden soll, können die Steuerbeträge am Ende der Einlagerung durch die Erstellung einer endgültigen Zollanmeldung entrichtet werden.

Die wirtschaftliche und kommerzielle Vereinfachung für Unternehmen ist offensichtlich, die auf diese Weise den geeignetsten Moment wählen können, die Ware an den Bestimmungsort zu versenden und die Zölle zu zahlen. Dadurch wird die Beschaffung von Produkten ohne Vorauszahlung vor der tatsächlichen Vermarktung gefördert. Die Dauer der Einlagerung in ein Zolllager unterliegt keinerlei zeitlicher Begrenzung.

Wir unterstützen Sie bei allen Verfahren zur Einlagerung von Waren in ein Zolllager und beim nachfolgenden Inverkehrbringen und gewährleisten umfassende Sicherheit bei den Zollverfahren und während der Lagerzeit.

Wie lange darf eine Ware im Zolllager lagern?

Waren können in Zollfreilagern auf unbegrenzte Zeit gelagert werden. Normalerweise werden dem Eigentümer der Ware für die Lagerdauer Lager- und Verwaltungsgebühren vom Lagerhalter berechnet.

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