Wir kümmern uns um die Durchführung von vorübergehenden Einfuhren unter sorgfältiger Beachtung aller Zollverfahren und Transportanforderungen.
Unser dichtes Netz aus internationalen Geschäftspartnern ermöglicht einen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Service und die Erfüllung aller Ihrer Anforderungen für die vorrübergehende Wareneinfuhr aus dem Ausland.

Mit dem besonderen Verfahren der vorübergehenden Einfuhr ist es möglich, Nichtgemeinschaftsware in das nationale Gebiet einzuführen, ohne Zoll zu zahlen.
Diese Erleichterung wird jedoch nur in den Fällen ausgeführt, in denen die Ware dazu bestimmt ist, wieder ins Ursprungsland zurückgebracht zu werden.

Die temporäre Einfuhr in die Schweiz aus EU Staaten ist zum Beispiel in den folgenden Fällen möglich: 

  • Ver- und Bearbeitungsverfahren für Produkte, die andere chemische und physikalische Eigenschaften aufweisen als die vorübergehend eingeführten Waren;
  • Montage, Zusammenbau und Anpassung von anderen Waren und Produkten;
  • Reparatur, Instandsetzung und Entwicklung von Autos, Maschinen und Industrieteilen. 

Normalerweise werden Waren, die in die Schweiz eingeführt werden und dort endgültig verbleiben, verzollt. In diesem Fall verbleibt die Ware nur über einen vorübergehenden Zeitraum im Land und wird nach einer bestimmten Frist wieder ausgeführt. Zum Zeitpunkt der Einfuhr wird trotzdem eine Garantie gefordert, die dem Betrag entspricht, der im Fall einer endgültigen Einfuhr für den Zoll zu zahlen gewesen wäre. Dieser Betrag wird bei der Ausfuhr der Ware aus dem Inland rückerstattet.

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