Was bedeutet temporäre Einfuhr?

Was bedeutet temporäre Einfuhr?

Die temporäre Einfuhr oder vorübergehende Einfuhr bedeutet, dass der Zusteller eine Ware in ein Land einführt, die Ware dort aber nicht permanent verbleibt. Stattdessen verlässt die Ware das Land entweder direkt, oder nach einem festgelegten Zeitraum. Der erste Fall tritt ein, wenn die Ware durch ein Land hindurch transportiert wird. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Spediteur eine Ware von Deutschland über die Schweiz nach Italien transportiert. Der zweite Fall tritt zum Beispiel ein, wenn der Zusteller die Ausrüstung für einen zeitlich begrenzten Nutzen zur Verfügung stellt. Ein typisches Beispiel hierfür wären Werkzeuge und Maschinen für eine Sportveranstaltung oder ein Musikkonzert.

Was in beiden Fällen wichtig ist, ist der temporäre Verbleib der Ware. Sie steht also nicht dem allgemeinen Markt zur Verfügung und ist somit auch nicht der Gegenstand von den üblichen Steuer- und Zollregelungen. Eine Ausnahme bildet hier die Veredelung oder Weiterverarbeitung mit anschliessender Ausfuhr, die separat geregelt ist.

Wann ist die Einfuhr steuerfrei?

Grundsätzlich sind Einfuhren unter 300 Schweizer Franken steuerfrei. Das betrifft allerdings die meisten kommerziellen Nutzer nicht, da die Warenwerte deutlich höher liegen. Sollten für die Lagerung innerhalb der Schweiz Kosten anfallen, sind diese entsprechend der Mehrwertsteuer zu besteuern. Das betrifft zum Beispiel Mietkosten, Lagergebühren oder ähnliches. Die Besteuerung findet bei der Ausfuhr der Waren statt. Es ist ausserdem möglich, sich von der Besteuerung befreien zu lassen, wenn der Gesamtumsatz des entsprechenden Unternehmens unter 100.000 Schweizer Franken im Jahr liegt. Das ist allerdings für die meisten Betriebe, die aktiv am Markt tätig sind, nicht relevant. Für die Ware selbst ist keine Mehrwertsteuer zu entrichten, da sie innerhalb der Schweiz nicht zum Verkauf steht. Die Besteuerung im Zielland ist hiervon nicht betroffen. An dieser Stelle sei vermerkt, dass eine vorübergehende Einfuhr oftmals mit höheren Kosten verbunden ist, als eine permanente Einfuhr. Die Kalkulation der Transportkosten muss das also berücksichtigen.

Wann liegt eine Einfuhr vor?

Eine vorübergehende Einfuhr liegt nur vor, wenn eine Reihe von festgesetzten Kriterien erfüllt wird. Es muss zum Beispiel von Vornherein feststehen, dass die Waren zur Wiedereinfuhr bestimmt sind. Das kann auch nicht nachträglich geändert werden, beziehungsweise nur über ein separates Verfahren. Der Gesetzgeber muss ausserdem in der Lage sein, die Identität der Waren zu jedem Zeitpunkt genau festhalten zu können. Wenn die Ware das Land verlässt, muss sie zudem unverändert sein. Davon ausgenommen sind allerdings all die Prozesse und Methoden, die der Erhaltung der Ware dienen. Dazu gehören zum Beispiel das Tiefkühlen oder Einfrieren der Waren. Anders verhält es sich, wenn die Waren veredelt oder weiter verarbeitet werden, ihre ursprüngliche Natur aber nicht verändern. In diesem Falle ist der Absender angehalten, die Prozesse der aktiven Veredelung zu nutzen. Sollte Sie dieser Prozess betreffen, können Sie bei uns zu jeder Zeit weitere Informationen einholen.

Welche Waren werden sind Gegenstand für eine vorübergehende Einfuhr?

Generell gibt es mehrere Kriterien für die Waren, die für eine vorübergehende Einfuhr infrage kommen. Dazu zählen zum Beispiel die Exponate, die bei einer Ausstellung für Kunst oder Produkte der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden. Auch Waren, deren Verkauf zum Zeitpunkt des Versands noch ungewiss ist, können sich die vorübergehende Einfuhr unter Umständen zunutze machen. Waren, die für Tests oder Marktforschung zur Anwendung kommen, sind ebenfalls für dieses Verfahren geeignet. Die Technik, Ausstattung und Maschinerie für Sportveranstaltungen sind ein typisches Beispiel für die Anwendung für eine vorübergehende Einfuhr. Sie kommen zeitlich begrenzt zum Einsatz und verlassen nach der Nutzung das Land in unverändertem Zustand. Auch die Ausrüstung zum Ausüben eines Berufs oder das Material eines Unternehmens, das zeitweise in der Schweiz tätig ist, kann das Verfahren der vorübergehenden Einfuhr für sich nutzen. Eine Reihe von Waren unterliegen separaten Sonderbestimmungen. Dazu zählen etwa Pferde, Fahrzeuge und Musikinstrumente.