Versand in die Schweiz – was ist zu beachten?

Versand in die Schweiz – was ist zu beachten?

Wer ein Paket, Waren oder sonstige Güter in die Schweiz versenden möchte, muss dabei einiges beachten. Da das an Deutschland grenzende Land kein Mitglied der EU ist, gelten hier auch nicht die Grundsätze des freien Warenverkehrs. Doch wie genau funktioniert der Versand in die Schweiz was ist zu beachten? Grundsätzlich muss man diverse Formulare für den erfolgreichen Versand ausfüllen. Das können bis zu drei Formulare sein, dabei muss immer eine Zollinhaltserklärung enthalten sein. Für den gewerblichen Versand ist zudem eine Handelsrechnung beizulegen. Alternativ ist beim privaten Versand eine Proforma-Rechnung notwendig. Für Waren über 1000 kg oder einem Wert über 1000 € muss man zusätzlich ein Auslandsabfuhrdokument, auch Ausfuhrbegleitdokument (ABD) genannt, ausfüllen.

Was kann ich zollfrei in die Schweiz schicken?

Wie auch in anderen Ländern gibt es auch in der Schweiz eine Obergrenze, bis zu welcher man bestimmte Waren zollfrei versenden kann. Diese liegt bei Waren für die private Nutzung bei bis zu 300 Schweizer Franken. Allerdings gibt es Ausnahmen für Fleisch, Butter und Öle sowie Alkohol und Tabak. Hier gelten jeweils individuelle Obergrenzen. Überschreitet man mit seiner Sendung die Obergrenzen beim Warenwert, muss die Mehrwertsteuer und die entsprechende Zollabgabe entrichtet werden. Zusätzlich gibt es Beschränkungen bezüglich der Waren, die man nicht versenden darf oder zuvor eine Bewilligung verlangen. Dazu gehören unter anderem Waffen, Betäubungs- und Dopingmittel sowie Raubkopien und Fälschungen von Markenartikeln.

Wer zahlt den Zoll beim Versand in die Schweiz?

Generell gilt, dass die Zollabgabe nur entrichtet werden muss, wenn sie über 5 CHF liegt. Zudem muss man zum Beispiel beim Online-Handel darauf hinweisen, dass eventuell zusätzliche Gebühren und Zollabgaben anfallen. Damit liegen diese dann in der Verantwortung des Empfängers und müssen von diesem bezahlt werden. Die Zollabgabe richtet sich nach dem Zollsatz für die jeweilige Ware und das entsprechende Gewicht. Im Allgemeinen gilt die Faustregel, dass der Käufer Einfuhrabgaben und die damit verbundene Abwicklung bezahlt. Für gewerbliche Händler und den Transport der Waren von Deutschland in die Schweiz können Sie auf unserer Webseite einen Kostenvoranschlag anfordern. Damit können Sie Ihren Kunden in die Schweiz mit genauen Angaben unterstützen und Ihren Kundenservice optimieren. Zudem können Sie damit die anfallenden Kosten abschätzen. Dies kann bei der Entscheidung helfen, wenn Sie sich dazu entschliessen, gerade bei regelmässigen oder Grosskunden die Zollabgaben eventuell zu übernehmen.

Wie kann ich Waren von Deutschland in die Schweiz liefern?

Für den Versand in die Schweiz was ist zu beachten? Wie zuvor erwähnt, sind je nach Warenwert drei Formulare für den Versand von Deutschland in die Schweiz notwendig.

Die Zollabgaben berechnet der Zoll bei der Einfuhr auf Basis der Zollinhaltserklärung, diese muss bei jeder Warensendung enthalten sein. Die Vorlagen CN22 oder CN23 bekommt man vom Logistik-Dienstleister oder auch online zum Herunterladen. Diese sollten immer gut sichtbar in einer Folie aussen an der Warensendung angebracht sein. Normalerweise reicht die deutsche Version des Formulars aus.

Zusätzlich muss die Sendung die Handelsrechnung oder eine Proforma-Rechnung enthalten. Dies gilt für alle kommerziellen Waren bis zu einem Wert von 1000 € oder bis zu 1000 kg Gewicht. Darüber erfährt der Zoll die notwendigen Angaben zu Menge, Gewicht und den Lieferbedingungen. Die Proforma-Rechnung hingegen ist für den privaten Versand notwendig. So kann man zum Beispiel eine Geschenk-Sendung markieren.

Überschreitet der Wert der Sendung die 1000 €-Marke oder ist schwerer als 1000 kg, ist zudem ein Ausfuhrbegleitdokument notwendig. Damit erfasst der Zoll unter anderem Warenströme und die jeweiligen Exportbestimmungen. Sie kann elektronisch erstellt werden und muss bei den Zollbehörden zuvor angemeldet werden. Dabei erhält man eine Movement Reference Number (MRN), die mittels Barcode zur Identifikation dient. Auch dieses Dokument muss dann gut sichtbar an der Aussenseite der Warensendung angebracht werden.