Export aus der Schweiz in die EU

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Der Export aus der Schweiz in die Europäische Union ist für viele Unternehmen tägliches Geschäft. Doch trotz des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU müssen Exporteure zahlreiche Formalitäten beachten – insbesondere bei der Erstellung und Vorlage von Zollunterlagen. Fehler oder fehlende Dokumente führen nicht nur zu Verzögerungen an der Grenze, sondern können auch zu unnötigen Kosten und Nachzahlungen führen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Dokumente wirklich erforderlich sind, welche Unterschiede für Lieferungen nach Deutschland oder Italien bestehen – und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Ausgangspunkt: Handelsabkommen Schweiz–EU

Seit Inkrafttreten des bilateralen Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU 1972 profitieren Exporteure von zollfreien oder zollvergünstigten Warenausfuhren – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Damit diese Vorteile auch tatsächlich gelten, müssen Exporteure die sogenannten Ursprungsnachweise korrekt erstellen und beilegen.

Diese Dokumente brauchen Sie beim Export in die EU

  • Handelsrechnung (Commercial Invoice)
    Die Handelsrechnung ist das wichtigste Dokument beim Export. Sie enthält Angaben über: Name und Adresse von Exporteur und Importeur, Beschreibung und Anzahl der Waren, Warenwert in der vereinbarten Währung, Liefer- und Zahlungsbedingungen (Incoterms), Zolltarifnummer (HS-Code), Ursprungsland der Waren

Tipp: Geben Sie die Zolltarifnummer (auch „HS-Code“) exakt an – sie bestimmt, wie die Ware verzollt wird.

  • Warenanmeldung Ausfuhr (Ausfuhrbegleitdokument)
    Für Ausfuhren über CHF 1’000 oder bei bewilligungspflichtigen Gütern ist ein Ausfuhrbegleitdokument zwingend. Dieses wird über das Schweizer Warenverkehrssystem Passar angemeldet. Ohne gültiges ABD dürfen die Waren das Land nicht verlassen. Auch bei kostenlosen Mustern oder Ersatzteilen ist das ABD erforderlich, wenn die Wertgrenze überschritten wird.
  • Ausfuhrbewilligung

Bestimmte Industriegüter unterliegen einer Bewilligungspflicht für den Export. Informieren Sie sich im Voraus, ob Ihr Transportvorhaben hierunter fällt. In diesem Fall muss online auf dem Portal Elic des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO eine Ausfuhrgenehmigung beantragt werden.

  • Ursprungsnachweis: Präferenzielle und nicht-präferenzielle Ursprungsregelung

Für zollfreie Einfuhren in die EU ist ein präferenzieller Ursprungsnachweis erforderlich. Dieser kann auf zwei Arten erfolgen: durch die Ursprungserklärung auf der Rechnung (bis 10.300 CHF bzw. 6000 € Warenwert) oder die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Diese wird bei höherem Warenwert oder auf Kundenwunsch hin verwendet und muss beantragt werden. Ermächtigte Ausführer können Ursprungserklärungen unabhängig vom Wert auf der Rechnung ausstellen.

  • Lieferschein (Packliste)
    Nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis oft verlangt – insbesondere bei komplexeren Lieferungen oder Sammelsendungen. Der Lieferschein hilft den Zollbehörden beim Abgleich von Menge und Inhalt.
  • Transportdokumente (z.B. CMR-Frachtbrief, Luftfrachtbrief)
    Je nach Transportart sind verschiedene Frachtpapiere erforderlich. Bei Straßentransporten innerhalb Europas ist der CMR-Frachtbrief Standard. Diese Dokumente dienen dem Nachweis über den Transportweg und den Empfänger.

Besondere Anforderungen bei Exporten nach Deutschland und Italien

Deutschland:
Die deutsche Zollverwaltung prüft, ob Ursprungserklärungen korrekt formuliert und unterzeichnet sind. Fehlerhafte Ursprungsangaben führen oft zur Nachverzollung. Achten Sie darauf, dass Name, Adresse und Unterschrift mit der REX-Datenbank übereinstimmen (sofern genutzt).

Italien:
Italienische Importeure verlangen häufig zusätzlich eine “Dichiarazione doganale” oder eine Kopie des EUR.1 im Original. Zudem wird verstärkt auf Übereinstimmung zwischen Handelsrechnung, Transportpapieren und Zollerklärungen geachtet.

Sprachliche Besonderheit:
Bei Exporten nach Italien empfiehlt sich die zweisprachige Handelsrechnung (Deutsch/Italienisch oder Englisch/Italienisch), um Missverständnisse bei der Einfuhr zu vermeiden.

Diese Fehler sollten Sie vermeiden

  • Unvollständige Angaben auf der Handelsrechnung:
    Fehlende Zolltarifnummern, Ursprungsangaben oder Lieferbedingungen verzögern die Abfertigung.
  • Falscher Ursprungsnachweis:
    Wenn der präferenzielle Ursprung nicht korrekt dokumentiert wird, muss der Empfänger EU-Zoll zahlen – das kann das Kundenverhältnis belasten.
  • Nicht rechtzeitige Anmeldung im Warenverkehrssystem:
    Verzögerte Eingaben können dazu führen, dass Transporte nicht rechtzeitig abgefertigt werden. Planen Sie genügend Vorlauf ein.
  • Nichtbeachtung von Länderspezifika:
    Unterschiede bei den Zollverfahren und Dokumentenanforderungen bestehen, selbst innerhalb der EU – klären Sie diese im Vorfeld mit Ihrem Kunden oder Spediteur.

Praktische Tipps für einen reibungslosen Ablauf

  • Nutzen Sie eine professionelle Zollsoftware oder arbeiten Sie mit einem Zolldienstleister zusammen.
    So reduzieren Sie Fehler und beschleunigen die Abwicklung.
  • Pflegen Sie Ihre Ursprungsdatenbank sorgfältig.
    Der präferenzielle Ursprung muss nachweisbar sein (z. B. über Lieferantenerklärungen).
  • Schulen Sie regelmäßig Ihr Personal.
    Zollvorschriften ändern sich, und auch kleine Änderungen können große Auswirkungen haben.
  • Kommunizieren Sie eng mit Ihrem Spediteur.
    Ein erfahrener Logistikpartner hilft dabei, unnötige Standzeiten und Kosten zu vermeiden.

Fazit

Der Export aus der Schweiz in die EU ist durch das Freihandelsabkommen erleichtert, aber keineswegs ohne Pflichten. Mit der richtigen Vorbereitung, korrekter Dokumentation und einem klaren Verständnis der Anforderungen können Schweizer Unternehmen jedoch problemlos in Länder wie Deutschland und Italien exportieren. Die wichtigste Regel: Prüfen Sie jedes Dokument sorgfältig – denn im internationalen Warenverkehr zählen Genauigkeit und Vollständigkeit letztendlich mehr als bloße Geschwindigkeit.