Wir kümmern uns um die Durchführung von vorübergehenden Ausfuhren unter sorgfältiger Beachtung aller Zollverfahren und Transportanforderungen. Unser dichtes Netz aus internationalen Geschäftspartnern ermöglicht einen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Service und die Erfüllung aller Ihrer Anforderungen für den vorrübergehenden Warenversand ins Ausland.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine vorübergehende Ausfuhr möglich?

Die Ausfuhr von Waren aus dem nationalen Gebiet für einen befristeten Zeitraum ohne die Zahlung von Zollabgaben ist dann möglich, wenn die Ware im Ausland besonderen Verarbeitungen unterzogen werden, wie z. B.:

  • Ver- und Bearbeitungsverfahren für Produkte, die andere chemische und physikalische Eigenschaften aufweisen als die vorübergehend eingeführten Waren;
  • Montage, Zusammenbau und Anpassung von anderen Waren;
  • Reparatur, Instandsetzung und Entwicklung.

Die Rechtsvorschriften sehen die Möglichkeit vor, in diesem Verfahren Waren jeglicher Art auszuführen, die im Ausland einer Verarbeitung unterzogen werden, unter der Voraussetzung, dass sie als fertige Ware/Produkt wieder in das Ursprungsland eingeführt werden. Die vorübergehende Ausfuhr kann als besondere Erleichterung für den internationalen Warentransport in Anspruch genommen werden, wenn dieser aus Studiengründen, für Vorführungen, Experimente, aber auch für Ausstellungszwecke auf Messen oder Veranstaltungen erfolgt, d. h. für Waren/Produkte, die für einen vorübergehenden Gebrauch ausgeführt werden.

Um diese Sonderform der Ausfuhr in Anspruch nehmen zu können, muss eine Genehmigung (Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung – ZAVV) im Zollbezirk angefordert werden, in dem diese Operation durchgeführt wird. Der Bestimmungsort und die Spezifikation der Verarbeitungen, denen die Ware unterzogen werden soll, muss an der Abgangszollstelle angeführt werden.

Die Ware kann im Verfahren der vorübergehenden Ausfuhr für maximal zwei Jahre im Ausland verbleiben, eine Frist, die durch Antrag beim Zollamt maximal drei Mal um ein Jahr verlängert werden kann. Das Verfahren der vorübergehenden Ausfuhr wird mit der Wiedereinfuhr der Ware beendet. Erfolgt diese nicht, muss die Ware für die Ausfuhr deklariert werden.

Schweiz in die EU bringt zahlreiche Steuervorteile mit sich, aber die verschiedenen Zollverfahren müssen genau befolgt werden. Unser qualifiziertes Personal kümmert sich im alles und hilft Ihnen sowohl bei der Abwicklung des Transports als auch der Behördenwege.

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