Temporäre Einfuhr & Wiederausfuhr von Waren: Zoll für Messen, Montagen und Testläufe
Für viele Unternehmen in Europa spielen temporäre Transporte in ein Nachbarland eine wichtige Rolle – seien es die neuesten Produkte, die auf einem Messestand präsentiert werden sollen, Muster für einen Testlauf, oder spezielle Maschinen für ein kurzes Projekt im Ausland. Solche Einsätze erfordern jedoch spezielle Zollverfahren, damit keine Einfuhrabgaben oder Mehrwertsteuer anfallen, solange die Waren unverändert zurückgeführt werden. Wer hierbei strukturiert vorgeht, spart Zeit, Aufwand und Kosten. Hier erfahren Sie, wie Sie Zollverfahren zur temporären Einfuhr für Ihr Unternehmen nutzen können.
Was versteht man unter „temporärer Einfuhr“?
Die temporäre Einfuhr bezeichnet die temporäre Verbringung von Waren in ein anderes Land, ohne dass diese dort verbleiben oder verkauft werden sollen. Ziel ist, die Ware nach einem definierten Zeitraum wieder in das Ursprungsland zurückzuführen. Das kann beispielsweise notwendig sein, wenn Waren an einem Messestand präsentiert werden sollen, Maschinen für einen zeitweisen Einsatz in einem anderen Land verwendet werden, oder ein Geschäftsreisender seine Berufsausrüstung mit sich führt. Zu diesen Zwecken gibt es gibt es in der EU das besondere Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung, durch das Waren vollständig oder teilweise von Einfuhrabgaben befreit werden.
Der „Reisepass für Waren“: Das Carnet ATA
Das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung kann in vielen Fällen einfach mithilfe eines Carnet ATA bzw. Carnet CPD (für Beförderungsmittel) beantragt werden. Das Akronym „ATA“ steht für Admission Temporaire / Temporary Admission – es handelt sich also um ein Warendokument, das speziell die vorübergehende Einfuhr im internationalen Handel vereinfacht. Die Basisanwendungen des Carnet ATA bestehen aus Messe- und Ausstellungsgut, Warenmustern, und Berufsausrüstung. Warentransporte für Testläufe, Messen oder Ausstellungen werden dadurch also wesentlich erleichtert. Dieses Dokument wird von den jeweiligen regionalen bzw. kantonalen Industrie- und Handelskammern ausgestellt und bleibt grundsätzlich ein Jahr lang gültig. Zu den Nicht-EU-Ländern, die an diesem ATA-Verfahren teilnehmen, gehört auch die Schweiz.
Temporäre Einfuhr in Deutschland oder die Schweiz
Am einfachsten läuft die temporäre Einfuhr in die EU oder die Schweiz durch Vorlage eines Carnet ATA bei der Zollabwicklung. Damit können Sie von Einfuhrabgaben befreit werden, die normalerweise bei der vorübergehenden Einfuhr fällig würden. Auch bei der temporären Einfuhr in die Schweiz bringt das Dokument eindeutige Vorteile mit sich, denn damit sind keine zusätzlichen Sicherheitsleistungen oder nationalen Zolldokumente notwendig. Gleichzeitig kann das Carnet ATA nur für bestimmte Fälle der temporären Einfuhr genutzt werden: Typischerweise fallen darunter Messe- und Ausstellungsgegenstände, Berufsausrüstung, und Warenmuster zur Vorführung, nicht aber vermietete Gegenstände oder Waren, die während der temporären Einfuhr verändert bzw. repariert werden.
Greift das Carnet ATA nicht, sieht die Zollgesetzgebung förmliche Verfahren zur temporären Einfuhr vor. In Deutschland wird das Verfahren der vorübergehenden Verwendung vom Unionszollkodex (UZK) der EU geregelt. Ähnlich steht im Schweizer Zollrecht für die temporäre Einfuhr ausländischer Waren die Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung (ZAVV) zur Verfügung. Diese Zollverfahren können förmlich beantragt werden, wobei typischerweise eine Vielzahl von Unterlagen vorgelegt werden muss und Sicherheitsleistungen fällig werden. Informieren Sie sich hierzu am besten auf den Internetseiten des Deutschen und des Schweizer Zolls, auf denen die Antragsverfahren beschrieben werden.
Beachten Sie zusätzlich, dass einige Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig sind und daher einer separaten Ausfuhranmeldung und -genehmigung bedürfen. In Deutschland ist dies beispielsweise ab einem Warenwert von 1.000 € oder einem Gewicht von 1.000 kg der Fall – die vorübergehende Ausfuhr muss dann elektronisch über das ATLAS-Zollsystem oder die Internetausfuhranmeldung IAA Plus angemeldet werden. Danach fällt unter Umständen eine Vorabfertigung an, bei der die Ware geprüft wird.
Abschluss des Zollverfahrens: Wiederausfuhr
Damit das Zollverfahren erfolgreich abgeschlossen wird und keine nachträglichen Abgaben oder Gebühren anfallen, muss die Ware fristgemäß wieder ausgeführt werden. Beim Carnet ATA ist der Rücktransport durch Wiederausfuhr- und Wiedereinfuhrabschnitte nachzuweisen, auf denen die Wiederausfuhr bei der Zollabfertigung dokumentiert wird. In förmlichen Verfahren muss die Wiederausfuhr bei der Zollausfuhrstelle angemeldet werden. Bei ZAVV beziehungsweise ATLAS gilt: die Rückmeldung im elektronischen System oder das Vorzeigen der Ausfuhrpapiere ist Pflicht – andernfalls wird Ihre Ware als dauerhaft eingeführt gewertet.
Fazit: So klappt es mit der zollfreien temporären Einfuhr
Wer temporäre Einfuhren plant, sollte zunächst im Vorfeld prüfen, welches Verfahren am besten passt: Das Carnet ATA ist unkompliziert und ideal für Messen, Muster oder Berufsausrüstung. Bei nicht ATA-geeigneten Gütern kommen formelle Verfahren wie das ZAVV in der Schweiz oder das ATLAS-Verfahren in Deutschland zum Einsatz. Wichtig ist, die erforderlichen Nachweise vorzulegen – etwa Seriennummern, Fotos oder präzise Warenbeschreibungen – sowie auf korrekte Fristeinhaltung und vollständige Dokumenten- und Stempelabschnitte bei Ein- und Ausfuhr zu achten. Die Wiederausfuhr muss genauso sorgfältig dokumentiert und abgewickelt werden.
Viele Unternehmen vermeiden Risiken und Aufwand, indem sie Zolldienstleister oder spezialisierte Speditionen beauftragen, die sämtliche Zollformalitäten abwickeln – von der Anmeldung über Sicherheitsleistungen bis zur Fristverlängerung und Dokumentation. Das spart interne Ressourcen, minimiert Fehlerquellen und gewährleistet reibungslose Transporte. Cippà Trasporti ist seit langem auf die Zollabwicklung zwischen der Schweiz und der EU spezialisiert – wir können Ihnen daher mit Sicherheit ein Angebot machen, das Ihren Bedürfnissen entspricht.
Mit diesem Vorgehen – frühzeitige Auswahl des passenden Verfahrens, sorgfältige Dokumentenvorbereitung, konsequente Stempelführung und professionelle Unterstützung – sichern Sie sich wirtschaftliche Vorteile und sorgenfreie Abläufe bei temporären Warenbewegungen zwischen Deutschland und der Schweiz.