Zollabwicklung Italien–Schweiz: Der komplette Leitfaden für 2025

Während die Zollsysteme global und in Europa tiefgreifenden Veränderungen unterworfen sind, bleibt der Warenverkehr zwischen Italien und der Schweiz zentral für die Wirtschaft beider Länder. Mit der Einführung des neuen IT-Systems Passar und der Zollfreiheit für zahlreiche Industrieprodukte haben sich die Rahmenbedingungen zuletzt spürbar verändert. Dieser Leitfaden gibt Unternehmen eine klare Orientierung, wie sich die Zollabwicklung zwischen Italien und der Schweiz 2025 gestaltet: welche Schritte für die Verzollung notwendig sind, welche Dokumente bereitgestellt werden müssen und was Sie beachten sollten.

Zollverfahren im Überblick

Die Schweiz kennt verschiedene Verfahren, die je nach Handelsrichtung und Warenart zur Anwendung kommen.

Schweiz

Verfahren

Einsatzbereich / Vorgehen

Export aus der Schweiz

  • elektronische Anmeldung über Passar oder e-dec Export (bis Ende 2025)
  • Prüfung und Freigabe durch Zollbehörde

Import in die Schweiz

  • elektronische Einfuhranmeldung über Passar
  • Berechnung von MWST und ggf. Zöllen (Industrieprodukte sind zollfrei).

Transitverfahren

  • für Waren, die durch die Schweiz transportiert werden, ohne in den freien Verkehr zu gelangen
  • läuft über Passar/NCTS.

Temporäre Einfuhr/Ausfuhr

  • für Messegut, Reparaturwaren oder Waren, die nur vorübergehend ins Land verbracht werden

EU / Italien

Verfahren

Einsatzbereich / Vorgehen

Export aus der EU

  • Anmeldung im AES (Automated Export System) über AIDA
  • Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD)

Import in die EU

  • Anmeldung über nationale Systeme (in Italien AIDA)
  • Berechnung von Zollabgaben gemäß TARIC sowie EU-Einfuhrumsatzsteuer.

Gemeinsames Versandverfahren

  • erlaubt es, Waren unverzollt über die Schweiz in ein anderes EU-Land zu transportieren
  • Abwicklung über NCTS

Besondere Verfahren

  • Zolllager
  • vorübergehende Verwendung
  • aktive/passive Veredelung

Wichtige Dokumente für die Verzollung

Damit die Zollabwicklung reibungslos funktioniert, müssen Unternehmen bestimmte Unterlagen und Angaben bereithalten. Die wichtigsten sind:

  • Handelsrechnung: gibt Auskunft zu den versendeten Gütern, beteiligten Parteien, und Lieferbedingungen.
  • Packliste: gibt Details zu Verpackung, Maßen, Gewicht und Inhalt.
  • Zolltarifnummer (HS-Code): Grundlage für Zölle, Steuern und regulatorische Vorgaben.
  • Ursprungsnachweise: Präferenznachweise, um von Zollfreiheit oder reduzierten Zollsätzen zu profitieren.
  • Zertifikate und Genehmigungen: besonders relevant bei Lebensmitteln, Chemikalien oder Medizinprodukten.
  • Transportdokumente: Frachtbriefe und ggf. Transitpapiere.
  • Zollanmeldungen: elektronische Deklarationen für Import, Export oder Transit (über Passar).

Diese Unterlagen sollten vollständig und korrekt vorbereitet sein, da Fehler zu Verzögerungen oder Nachforderungen führen können.

Ablauf der Verzollung

Der Ablauf lässt sich in mehrere Schritte gliedern, die Unternehmen konsequent durchlaufen sollten:

  1. Vorbereitung
  • Warenklassifizierung: Festlegung der Zolltarifnummer (HS-Code) nach Tares (Schweiz) und TARIC (EU).
  • Dokumentenerstellung und –prüfung: Handelsrechnung, Packliste, Ursprungsnachweis, Genehmigungen
  • Incoterms festlegen: Wer übernimmt Export- und Importformalitäten?
  • Prüfung von Verboten, Beschränkungen oder Bewilligungspflichten (z. B. für Chemikalien, Lebensmittel, Medizinprodukte)
  1. Zollanmeldung
  • Schweiz → Italien: Anmeldung über e-dec Export (noch gültig 2025) oder Passar. Erstellung des elektronischen Ausfuhrdokuments.
  • Italien Schweiz: Ausfuhranmeldung über AIDA (das italienische Zollsystem). Die Meldung läuft im Rahmen des AES (Automated Export System, EU-weit). Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD), das an der EU-Außengrenze vorgelegt wird.
  1. Transit und Weitertransport
    • Die Ausfuhrpapiere werden beim Zoll vorgelegt. Es ist möglich, dass die Transportgüter stichprobenartig kontrolliert werden.
    • Beachten Sie Förmlichkeiten während des Warenverkehrs bei besonderen Zollverfahren wie beispielsweise dem gemeinsamen Versandverfahren.
  2. Freigabe und Nachbearbeitung
    • Nach Freigabe durch den Zoll kann die Weitergabe an den Empfänger erfolgen.
    • Für eventuelle Nachprüfungen müssen alle Unterlagen vom Unternehmen archiviert werden.

Neuerungen im Jahr 2025

Die wichtigste Umstellung betrifft das Schweizer Warenverkehrssystem Passar, das Import, Export und Transit in einer einzigen Plattform zusammenführt. Unternehmen sollten frühzeitig sicherstellen, dass ihre Prozesse darauf abgestimmt sind. Eine weitere wesentliche Änderung ist die Aufhebung der Industriezölle, die seit 2024 in der Schweiz gilt. Damit können viele Industrieprodukte zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Nur Agrarprodukte und andere sensible Warengruppen bleiben zollpflichtig.

Praktische Tipps für Unternehmen

Unternehmen sollten ihre Produktdatenbank aktuell halten und insbesondere die HS-Codes regelmäßig prüfen. Für komplexe Warengruppen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Spediteur oder Zollagenten. Wer regelmäßig exportiert, kann durch den Status eines zugelassenen Ausführers Erleichterungen beim Nachweis des Ursprungs nutzen (vereinfachte Zollanmeldung).

Die Digitalisierung der Verfahren bietet Chancen, Prozesse effizienter zu gestalten. Wer sich rechtzeitig auf Passar einstellt und die neuen Zollerleichterungen gezielt einsetzt, reduziert Kosten und Durchlaufzeiten.

Fazit

Der Warenverkehr zwischen Italien und der Schweiz bleibt trotz enger wirtschaftlicher Beziehungen zollrechtlich anspruchsvoll. Mit klaren Abläufen, vollständigen Dokumenten und dem richtigen Einsatz von IT-Systemen lassen sich Verzögerungen vermeiden. Die Neuerungen im Jahr 2025 – insbesondere Passar und die Zollfreiheit für Industrieprodukte – bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Handelsprozesse deutlich zu vereinfachen. Wer diese Chancen nutzt, verschafft sich einen wichtigen Wettbewerbsvorteil.